Corona: Möglichkeiten durch aktuelle Öffnungsschritte
10.06.2021 |
Informationsstand: 10.6.2021
Derzeit (Stand 10.6.2021) befindet sich der Landkreis Rhein-Neckar in der aktuell weitestmöglichen Öffnungsstufe. Im Rahmen der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und der Erzdiözese Freiburg sind deshalb folgende Aktivitäten wieder möglich:
Aktuelle Möglichkeiten für Gruppierungen, Treffen in Gemeindezentren
- In den Gemeindezentren können Treffen stattfinden. Dazu braucht es jeweils ein objektbezogenes und ein veranstaltungsbezogenes Hygienekonzept. Für beides können die Vorlagen verwendet werden, die bereits im Sommer 2020 angewendet wurden.
- Treffen von Gruppierungen, interne Besprechungen, Treffen von Gremien sind somit möglich, soweit sie als Veranstaltung im Sinn der CoronaVO §21 erlaubt sind (z.B. Vortragsveranstaltungen, nicht notwendige Treffen von Vereinen, …).
- Gruppenstunden mit Kindern sind grundsätzlich möglich (ebenfalls mit Hygienekonzept). Jedoch ist es empfehlenswert, mit Kinder vor allem im Freien aktiv zu sein, weil das Abstandsgebot nicht so leicht einzuhalten ist.
- Externen Vermietungen sind weiterhin nicht möglich.
- Die Bedingungen für Chorproben sind derzeit noch sehr eng gefasst, sodass vorerst noch keine Chorproben stattfinden können.
- Feste und Feierlichkeiten sind vorerst nicht möglich.
Links:
Gottesdienste
Derzeit gibt es durch die sinkenden Infektionszahlen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Lockerungen. Da die Kirchen jedoch bisher schon das Recht hatten unter Einhaltung von Hygienekonzepten Gottesdienste zu feiern, ändert sich vorerst für die Feier von Gottesdiensten nichts bis wenig.
Weiterhin gilt:
- Feier von Gottesdiensten unter Einhaltung von Hygienekonzepten.
- Maskenpflicht im Gottesdienst.
- verpflichtende Teilnehmererfassung



